Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
BEGDV_1 · 31 Normen
- § 1Nachweis des Todes
- § 2Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
- § 3Anspruchsvoraussetzung nach § 4 BEG
- § 4Witwer
- § 5Kinder und ihnen Gleichgestellte
- § 6
- § 7Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre
- § 8Elternlose Enkel
- § 9Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern
- § 10Art der Berechnung
- § 11Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 12Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge
- § 13Hundertsatz der Rente
- § 13aZusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen
- § 14Mindestrente
- § 15Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- § 16Zahlung der Rente
- § 17Ruhen der Rente
- § 18Erlöschen der Rente
- § 18aWiederaufleben der Rente
- § 19Anzeigepflicht
- § 20Verletzung der Anzeigepflicht
- § 21Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
- § 21a
- § 22Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 22a
- § 22bStichtag für Neufestsetzung der Renten
- § 22cÜbergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- § 23
- § 24Zeitlicher Anwendungsbereich
- Anlage 2(zu § 11 der 1.DV-BEG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.