§ 21 – Inhalt des Antrags

BERREHAG · Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Der Antrag soll enthalten 1.Angaben zur Person,
2.Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,
3.eine Darstellung der Verfolgung,
4.Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,
5.die Angabe von Beweismitteln,
6.eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie
7.Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach § 11a Absatz 3 nicht erzogen werden konnten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 21 BERREHAG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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