Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
BERREHAG · 30 Normen
- § 1Begriff des Verfolgten
- § 2Verfolgungszeit
- § 3Verfolgte Schüler
- § 4Ausschließungsgründe
- § 5Ausschluß von Ansprüchen
- § 6Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
- § 7Erstattung von Kosten
- § 8Anspruchsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
- § 9Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit
- § 10Allgemeines
- § 11Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
- § 11aKindererziehungszeiten
- § 12Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten
- § 13Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
- § 14Verfolgungszeiten als rentenrechtliche Zeiten
- § 15Durchschnittseinkommen für Verfolgungszeiten
- § 16Rentenleistungen vor dem 1. Juli 1994
- § 17Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit
- § 18Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
- § 19Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- § 20Antrag
- § 21Inhalt des Antrags
- § 22Inhalt der Bescheinigung
- § 24Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
- § 25Verwaltungsverfahren
- § 26Kosten
- § 27Rechtsweg
- § 28Kosten für Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt
- § 29Kosten für Leistungen nach dem Dritten Abschnitt
- § 30
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.