Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
BESCHUSSV · 54 Normen
- § 1Prüfverfahren
- § 2Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
- § 3Mindestzustand des Prüfgegenstandes
- § 4Zurückweisung vom Beschuss
- § 5Instandsetzungsbeschuss
- § 6Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
- § 7Antragsverfahren
- § 8Überlassung von Prüfhilfsmitteln
- § 9Aufbringen der Prüfzeichen
- § 10Bescheinigung über das Beschussverfahren
- § 11Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 12Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
- § 13Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
- § 14Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
- § 15Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
- § 16Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
- § 17Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
- § 18Antragsverfahren
- § 19Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
- § 20Zulassungszeichen
- § 21Bekanntmachungen
- § 21aPrüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
- § 21bMaßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
- § 21cBescheinigung über die Unbrauchbarmachung
- § 22Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
- § 23Überprüfung im Einzelfall
- § 24Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
- § 25Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
- § 26Zulässige und nicht zulässige Munition
- § 27Abweichungen von den Maßtafeln
- § 28Begriffsbestimmungen
- § 29Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
- § 30Antragsverfahren
- § 31Prüfmethoden
- § 32Form der Zulassung
- § 33Fabrikationskontrolle
- § 34Behördliche Kontrollen
- § 35Überprüfung im Einzelfall
- § 36Bekanntmachung
- § 37Ausnahmen
- § 38Verpackung von Munition
- § 39Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
- § 40Lagerung von Munition
- § 41Beschussrat
- § 42Ordnungswidrigkeiten
- § 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage ITechnische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
- Anlage IIBeschusszeichen, Prüfzeichen
- Anlage IIIPrüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
- Anlage IVAnforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
- Anlage VGrenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
- Anlage VIErmittlung der Bewegungsenergie der Geschosse
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