Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPERSVWO · 51 Normen
- § 1Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 3Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4Vorabstimmungen
- § 5Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6Wahlausschreiben
- § 7Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9Sonstige Erfordernisse
- § 10Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 11Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 14Sitzungsniederschriften
- § 15Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 16Wahlhandlung
- § 17Schriftliche Stimmabgabe
- § 18Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21Wahlniederschrift
- § 22Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 24Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 27Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- § 28Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29Ermittlung der gewählten Bewerber
- § 30Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- § 32Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- § 33Leitung der Wahl
- § 34Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 35Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 36Gleichzeitige Wahl
- § 37Wahlausschreiben
- § 38Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
- § 39Sitzungsniederschriften
- § 40Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 41Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 42Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
- § 43Leitung der Wahl
- § 44Durchführung der Wahl nach Bezirken
- § 45Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- § 46Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 47Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- § 49Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
- § 50Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
- § 51Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
- § 52Berechnung von Fristen
- § 53Übergangsregelung
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