Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen
BWFSPRV · 30 Normen
- § 1Abschlüsse
- § 2Zugangsvoraussetzungen
- § 3Bestandteile, Zeitpunkt und Organisation der Prüfung
- § 4Prüfungsausschuss
- § 5Unterausschüsse
- § 6Anmeldung zur Prüfung
- § 7Anmeldefrist
- § 8Zulassung zur Prüfung
- § 9Prüfungsliste
- § 10Vornoten
- § 11Schriftliche Abschlussprüfung
- § 12Vorschlag für die Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 13Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 14Mündliche Abschlussprüfung
- § 15Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 16Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
- § 17Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 18Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 19Festsetzung der Endnoten
- § 20Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung
- § 21Abschlusszeugnis
- § 22Rücktritt oder Versäumnis
- § 23Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 24Belehrung
- § 25Wiederholung der Prüfung
- § 26Prüfungsprotokolle
- § 27Rechtsbehelfe
- § 28Prüfungsakte
Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.