Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
FUAG · 39 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
- § 4aErwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
- § 5Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
- § 6Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
- § 7Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
- § 8Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
- § 9Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 10Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 11Bevollmächtigter des Herstellers
- § 12Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 13Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 14Pflichten des Händlers
- § 15Einführer oder Händler als Hersteller
- § 16Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- § 17Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
- § 18Konformitätsbewertungsverfahren
- § 19CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
- § 20Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- § 21Technische Unterlagen
- § 22Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
- § 23Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
- § 24Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
- § 25Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
- § 26Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 27Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
- § 28Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 29Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
- § 30Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 31Auskunftsrechte
- § 32Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
- § 33Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
- § 34Zwangsgeld
- § 35Beiträge, Verordnungsermächtigung
- § 36Vorverfahren
- § 37Bußgeldvorschriften
- § 38Übergangsbestimmung
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.