Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
GESCHGEHG · 23 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Erlaubte Handlungen
- § 4Handlungsverbote
- § 5Ausnahmen
- § 6Beseitigung und Unterlassung
- § 7Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
- § 8Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
- § 9Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
- § 10Haftung des Rechtsverletzers
- § 11Abfindung in Geld
- § 12Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 13Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
- § 14Missbrauchsverbot
- § 15Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
- § 16Geheimhaltung
- § 17Ordnungsmittel
- § 18Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
- § 19Weitere gerichtliche Beschränkungen
- § 20Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
- § 21Bekanntmachung des Urteils
- § 22Streitwertbegünstigung
- § 23Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
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