Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
GGVSEE_2015 · 30 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Zulassung zur Beförderung
- § 4Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung
- § 5Verladung gefährlicher Güter
- § 6Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
- § 7Ausnahmen
- § 8Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- § 9Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden
- § 10Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen
- § 11Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- § 12Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- § 13Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- § 14Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
- § 15Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft
- § 16Zuständigkeiten der Benannten Stellen
- § 16aZuständigkeiten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- § 17Pflichten des Versenders
- § 18Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen
- § 19Pflichten des Auftraggebers des Beförderers
- § 20Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen
- § 21Pflichten des Beförderers
- § 22Pflichten des Reeders
- § 23Pflichten des Schiffsführers
- § 24Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten
- § 25Pflichten des Empfängers
- § 26Pflichten mehrerer Beteiligter
- § 27Ordnungswidrigkeiten
- § 28Übergangsbestimmungen
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.