Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG_2016 · 48 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anschluss- und Abnahmepflicht
- § 4Direktvermarktung des KWK-Stroms, Vergütung für nicht direkt vermarktete KWK-Anlagen
- § 5Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen und Förderung innovativer KWK-Systeme
- § 6Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- § 7Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
- § 7aBonus für innovative erneuerbare Wärme
- § 7bBonus für elektrische Wärmeerzeuger
- § 7cKohleersatzbonus
- § 7eMitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni
- § 8Dauer der Zuschlagzahlung für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen
- § 8aAusschreibung der Zuschlagzahlung für KWK-Strom
- § 8bAusschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- § 8cAusschreibungsvolumen
- § 9Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
- § 10Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, elektronisches Verfahren
- § 11Überprüfung, Wirkung und Erlöschen der Zulassung
- § 12Vorbescheid für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Megawatt
- § 13Zuschlagberechtigte bestehende KWK-Anlagen, Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
- § 13aRegistrierung von KWK-Anlagen
- § 13bRückforderung
- § 14Messung von KWK-Strom und Nutzwärme
- § 15Mitteilungs- und Vorlagepflichten des Betreibers einer KWK-Anlage
- § 16Maßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung
- § 17Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt
- § 18Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
- § 19Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen
- § 20Zulassung für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
- § 21Zuschlagzahlungen für Kältenetze
- § 22Zuschlagberechtigter Neubau von Wärmespeichern
- § 23Höhe des Zuschlags für den Neubau von Wärmespeichern
- § 24Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
- § 25Kältespeicher
- § 26Finanzierung der Zuschlagszahlungen
- § 27Begrenzung der Zuschlagszahlungen
- § 30Vorschriften für Prüfungen
- § 31Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- § 31aWeitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- § 31bWeitere Aufgaben der Bundesnetzagentur
- § 32Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 32aClearingstelle
- § 33Verordnungsermächtigungen
- § 33aVerordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen
- § 33bVerordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Förderung für innovative KWK-Systeme
- § 33cGemeinsame Bestimmungen zu den Verordnungsermächtigungen
- § 34Evaluierungen
- § 35Übergangsbestimmungen
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.