Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
LASAARDV_2 · 14 Normen
- § 1Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Umstellung der saarländischen Unterhaltshilfe
- § 2Behandlung der saarländischen Vorauszahlungen bei der Zuerkennung von Kriegsschadenrente
- § 3Gewährung des Mindesterfüllungsbetrags
- § 4Reihenfolge der Anrechnung
- § 5Reihenfolge der Anrechnung von Aufbaudarlehen und saarländischen Vorauszahlungen
- § 6Reihenfolge der Anrechnung von Darlehen, saarländischen Vorauszahlungen, saarländischer Unterhaltshilfe und Kriegsschadenrente
- § 7Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an den Erblasser
- § 8Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen an Erben
- § 9Anrechnung von saarländischen Vorauszahlungen auf mehrere Ansprüche auf Hauptentschädigung
- § 10Ausschlußfristen für Anträge nach saarländischen Vorschriften
- § 11Anwendungszeitpunkt
- § 12Anwendung im Land Berlin
- § 13Inkrafttreten
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