Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
LFGB · 83 Normen
- § 1Zweck des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Weitere Begriffsbestimmungen
- § 4Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich
- § 5Verbote zum Schutz der Gesundheit
- § 7Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
- § 8Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
- § 9Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
- § 10Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- § 11Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
- § 12Weitere Verbote
- § 13Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
- § 14Weitere Ermächtigungen
- § 15Deutsches Lebensmittelbuch
- § 16Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
- § 17Verbote
- § 17aVersicherung
- § 19Verbote zum Schutz vor Täuschung
- § 20Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
- § 21Weitere Verbote sowie Beschränkungen
- § 22Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
- § 23Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
- § 23aErmächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
- § 23bWeitere Ermächtigungen für Arzneifuttermittel
- § 24Gewähr für bestimmte Anforderungen
- § 25Mitwirkung bestimmter Behörden
- § 26Verbote zum Schutz der Gesundheit
- § 27Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
- § 28Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
- § 29Weitere Ermächtigungen
- § 30Verbote zum Schutz der Gesundheit
- § 31Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
- § 32Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
- § 33Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
- § 34Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
- § 35Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
- § 36Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
- § 37Weitere Ermächtigungen
- § 38Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information
- § 38aÜbermittlung von Daten über den Internethandel
- § 38bUnterrichtung von Anbietern digitaler Dienste
- § 39Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden
- § 39aMaßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden
- § 40Information der Öffentlichkeit
- § 42Durchführung der Überwachung
- § 43Probenahme
- § 43aProbenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
- § 44Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
- § 44aMitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
- § 45Schiedsverfahren
- § 46Ermächtigungen
- § 47Weitere Ermächtigungen
- § 48Landesrechtliche Bestimmungen
- § 49Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
- § 49aZusammenarbeit von Bund und Ländern
- § 50Monitoring
- § 51Durchführung des Monitorings
- § 52Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 53Verbringungsverbote
- § 54Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 55Mitwirkung der Zollbehörden
- § 56Ermächtigungen
- § 57Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
- § 57aErmächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung
- § 57bWeitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen
- § 57cÜberwachung
- § 57dAusführung durch die Länder im Auftrag des Bundes
- § 58Strafvorschriften
- § 59Strafvorschriften
- § 60Bußgeldvorschriften
- § 61Einziehung
- § 62Ermächtigungen
- § 64Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
- § 65Aufgabendurchführung
- § 66Statistik
- § 67Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
- § 68Zulassung von Ausnahmen
- § 69Zulassung weiterer Ausnahmen
- § 70Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
- § 71Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 72Außenverkehr
- § 74Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
- § 75Übergangsregelungen
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