Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
LUFTBODV_3_2009 · 36 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln
- § 3Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik
- § 4Ausrüstung für Flüge in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung
- § 5Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
- § 6Ausrüstung für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln
- § 7Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
- § 8Sonstige Ausrüstung
- § 9Durchbruchstellen
- § 10Navigations- und Sprechfunkausrüstung
- § 11Sauerstoffversorgung
- § 12Ausrüstung für Flüge über Land - Notausrüstung
- § 13Ausrüstung für Flüge über Wasser - Wasserflugzeuge
- § 14Ausrüstung für Flüge über Wasser - Landflugzeuge
- § 15Ausrüstung für Flüge über Wasser - Alle Flugzeuge
- § 16Notsender
- § 17Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
- § 18Flugdatenschreiberanlage
- § 19Bodenannäherungswarnanlage
- § 20Machzahlanzeige
- § 21Bordseitige Kollisionsschutzanlage
- § 22Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notschwimmeranlage
- § 23Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notausrüstung
- § 24Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notsender
- § 25Ausrüstung für Flüge über Land - Notsender
- § 26Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
- § 27Flugdatenschreiberanlage
- § 28Ausnahmegenehmigungen
- § 29Herbeiführen simulierter Gefahrenzustände
- § 30Schleppstarts
- § 31Betriebsmindestbedingungen
- § 32Ausweichflugplatz
- § 33Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge
- § 34Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber
- § 35Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.