§ 27 – Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen

NSVERBG · Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

(1)Ist in den Fällen des § 3 Abs. 2 der Erwerber nach dem 20. Juni 1948 Schuldner eines noch nicht umgestellten Anspruchs geworden, tritt insoweit § 14 des Umstellungsgesetzes außer Kraft.
(2)§ 3 Abs. 2 Satz 2 gilt auch, wenn Vermögen nicht einheitlich von sämtlichen Übertragungsbehörden als Vermögen einer nationalsozialistischen Einrichtung behandelt worden ist.
(3)Bei der Anwendung des § 91 des Lastenausgleichsgesetzes gilt der Erwerber im Sinne des Absatzes 1 eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks mit Wirkung vom 20. Juni 1948 als dessen Eigentümer sowie als Schuldner des durch ein solches Recht gesicherten Anspruchs. Dies gilt nicht, wenn bei Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 2 des Kontrollrats der persönliche Schuldner nicht Eigentümer des Grundstücks war. § 91 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes bleibt unberührt.
(4)Bei der Anwendung des § 92 des Lastenausgleichsgesetzes gilt der Erwerber im Sinne des Absatzes 1 von Vermögen einer Einrichtung (§ 1), die ein Unternehmen im Sinne von § 161 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 des Lastenausgleichsgesetzes war, mit Wirkung vom 20. Juni 1948 als Schuldner. Ist das Vermögen einer Einrichtung (§ 1) auf mehrere Erwerber übergegangen, so gelten diese insoweit als Schuldner, als nach den für § 92 des Lastenausgleichsgesetzes geltenden Grundsätzen ein Zusammenhang der Schuld mit dem auf den einzelnen Erwerber übergegangenen Grundbesitz anzunehmen sein würde.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 27 NSVERBG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 27 NSVERBG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.