Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
NSVERBG · 35 Normen
- § 1Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
- § 2Auflösung
- § 3Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
- § 4Erlöschen von Ansprüchen
- § 5Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- § 6Schadensersatzansprüche
- § 7Versorgungsansprüche
- § 8Ausgeschlossene Gläubigergruppen
- § 9Wohnsitzvoraussetzungen
- § 10Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- § 11Ansprüche aus dinglichen Rechten
- § 12Gesetzeskonkurrenz
- § 13Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 14Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- § 15Anspruchsschuldner
- § 16Anmeldung
- § 17Anmeldestelle
- § 18Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- § 19Klagefrist
- § 20Nachversicherung
- § 21Beginn des Rentenanspruchs
- § 22Rentenfeststellung
- § 23Erstattungspflicht
- § 23aNachversicherung in Sonderfällen
- § 24Vermögensübergang
- § 25Hypothekengewinnabgabe
- § 26Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
- § 27Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
- § 28Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
- § 29Londoner Schuldenabkommen
- § 30Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 31Freistellung von Verwaltungsgebühren
- § 32Amts- und Rechtshilfe
- § 33Geltung in Berlin
- § 34Inkrafttreten
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.