Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
ORDENNACHWV · 24 Normen · 5 Anhänge
Normen
- § 1Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
- § 2Zuständige Behörden
- § 3Antragstellung
- § 4Inhalt des Antrags
- § 5Prüfung des Antrags
- § 6Zweitausfertigung
- § 7Bescheinigung
- § 8Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
- § 9Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
- § 10Ausstellung der Ersatzurkunde
- § 11Versagung der Ersatzurkunde
- § 12Form von Bescheiden
- § 13Berechtigungsausweis
- § 14Zuständigkeit
- § 15Verfahren
- § 16Antrag
- § 17Inhalt des Antrags
- § 18Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
- § 19Ausstellung eines Berechtigungsausweises
- § 20Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
- § 21Einziehung
- § 22Gebühren
- § 23Geltung in Berlin
- § 24Inkrafttreten
Anhänge
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.