Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
RVERMG · 23 Normen
- § 1Bundesvermögen
- § 2Den Aufgabennachfolgern zustehendes Reichsvermögen
- § 3Für Aufgaben eines Landes benutztes Reichsvermögen
- § 4Oberfinanzdirektionen
- § 5Rückfallvermögen
- § 6Sonderregelung bei vereinbarter Verwaltungszuständigkeit
- § 7Übertragung der Rechte
- § 8Unübertragbare Vermögensrechte
- § 9Feststellung der vom Bund auf andere Rechtsträger zu übertragenden Rechte an Grundstücken
- § 10Formvorschriften für die Übertragung von Rechten
- § 11Formvorschriften für eine Berichtigung des Grundbuchs
- § 12Übergang von Beteiligungsrechten auf die Länder
- § 13Übertragung von Beteiligungsrechten auf die Länder
- § 14Ausgleich zwischen Bund, Ländern und sonstigen Verwaltungsträgern
- § 15Bundesgesetzliche Vorabregelungen
- § 16Besatzungs- und Stationierungsschäden
- § 17Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 18Kosten der Durchführung des Gesetzes
- § 19Sondervorschriften für Berlin
- § 20Sondervorschriften für das Saarland
- § 21Berlin-Klausel
- § 22Inkrafttreten
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.