Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
SCHWPESTV_1988 · 39 Normen
- § 1
- § 2Impfverbot
- § 2aVerbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
- § 2bReinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
- § 3Behördliche Anordnungen
- § 3aWeitere behördliche Anordnungen
- § 3bAmtliche Untersuchungen
- § 4
- § 5
- § 6
- § 8Ausnahmen
- § 11Sperrbezirk
- § 11aBeobachtungsgebiet
- § 11bAusnahmen
- § 11cSeuchenausbruch in benachbartem Staat
- § 11dWeitergehende Schutzmaßregeln
- § 12
- § 13
- § 14
- § 14aGefährdeter Bezirk
- § 14bNotimpfung bei Wildschweinen
- § 14cMaßregeln zur Erkennung der Schweinepest
- § 14dKerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone
- § 14eMaßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest
- § 14fMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine
- § 14gMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse
- § 14hMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
- § 14iMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse
- § 14jMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenprodukte
- § 14kTilgungsplan
- § 14lSeuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Staat
- § 23
- § 24
- § 24aWiederbelegung
- § 24bWiederbelegung von Betrieben im Impfgebiet
- § 25
- § 25aWeitergehende Maßnahmen
- § 25bÜbergangsbestimmungen
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.