Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten
SOLDURLV · 13 Normen
- § 1Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 4Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- § 5Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- § 6Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- § 7Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- § 8Auslandsverwendung
- § 9Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
- § 10Sachbezüge
- § 11Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium
- § 13
- § 14Zuständigkeit
- § 15Urlaub nach dem Eignungsübungsgesetz
Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.