Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
TIERSCHNUTZTV · 41 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
- § 4Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
- § 5Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
- § 6Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
- § 7Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
- § 8Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
- § 9Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
- § 10Platzbedarf bei Gruppenhaltung
- § 11Überwachung, Fütterung und Pflege
- § 12Anwendungsbereich
- § 13Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13aBesondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 14Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
- § 15Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
- § 16Anwendungsbereich
- § 17Sachkunde
- § 18Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
- § 19Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- § 20Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
- § 21Anwendungsbereich
- § 22Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
- § 23Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
- § 24Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
- § 25Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
- § 26Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
- § 27Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
- § 28Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
- § 29Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
- § 30Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
- § 31Anwendungsbereich
- § 32Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
- § 33Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
- § 34Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
- § 35Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- § 35aSachkunde
- § 36Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
- § 37Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
- § 44Ordnungswidrigkeiten
- § 45Übergangsregelungen
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.