Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
TIERZDV · 42 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
- § 3Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
- § 4Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
- § 5Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
- § 6Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
- § 7Pferdesportliche Veranstaltungen
- § 8Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
- § 9Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
- § 10Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- § 11Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
- § 12Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
- § 13Kennzeichnung von Samen
- § 14Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
- § 15Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
- § 16Prüfeinsatz
- § 17Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 18Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
- § 19Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 20Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 21Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
- § 22Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
- § 23Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- § 24Anforderungen an Ausbildungsstätten
- § 25Zulassungsvoraussetzungen
- § 26Lehrinhalte
- § 27Abschlussprüfung
- § 28Zulassungsvoraussetzungen
- § 29Lehrinhalte
- § 30Abschlussprüfung
- § 31Zulassungsvoraussetzungen
- § 32Lehrinhalte
- § 33Abschlussprüfung
- § 34Ordnungswidrigkeiten
- § 35Übergangsvorschriften
- § 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 10 und 11)
- Anlage 2(zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11)
- Anlage 3(zu § 17)
Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.