Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
WEG · 52 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Arten der Begründung
- § 3Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
- § 4Formvorschriften
- § 5Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- § 6Unselbständigkeit des Sondereigentums
- § 7Grundbuchvorschriften
- § 8Teilung durch den Eigentümer
- § 9Schließung der Wohnungsgrundbücher
- § 9aGemeinschaft der Wohnungseigentümer
- § 9bVertretung
- § 10Allgemeine Grundsätze
- § 11Aufhebung der Gemeinschaft
- § 12Veräußerungsbeschränkung
- § 13Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
- § 14Pflichten des Wohnungseigentümers
- § 15Pflichten Dritter
- § 16Nutzungen und Kosten
- § 17Entziehung des Wohnungseigentums
- § 18Verwaltung und Benutzung
- § 19Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
- § 20Bauliche Veränderungen
- § 21Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
- § 22Wiederaufbau
- § 23Wohnungseigentümerversammlung
- § 24Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
- § 25Beschlussfassung
- § 26Bestellung und Abberufung des Verwalters
- § 26aZertifizierter Verwalter
- § 27Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- § 28Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
- § 29Verwaltungsbeirat
- § 30Wohnungserbbaurecht
- § 31Begriffsbestimmungen
- § 32Voraussetzungen der Eintragung
- § 33Inhalt des Dauerwohnrechts
- § 34Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
- § 35Veräußerungsbeschränkung
- § 36Heimfallanspruch
- § 37Vermietung
- § 38Eintritt in das Rechtsverhältnis
- § 39Zwangsversteigerung
- § 40Haftung des Entgelts
- § 41Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
- § 42Belastung eines Erbbaurechts
- § 43Zuständigkeit
- § 44Beschlussklagen
- § 45Fristen der Anfechtungsklage
- § 46Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
- § 47Auslegung von Altvereinbarungen
- § 48Übergangsvorschriften
- § 49Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.