ErwGr. 29

CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)

Allzu konservativ kalibrierte Input- -Mindestwerten könnten Institute davon abhalten, den IRB-Ansatz und die damit verbundenen Risikomanagementstandards einzuführen. Auch könnten sich Institute dadurch veranlasst sehen, ihre Portfolios in Risikopositionen mit höherem Risiko umzuschichten, um die durch Input- -Mindestwerten auferlegten Restriktionen zu vermeiden. Um solche ungewollten Folgen zu vermeiden, sollten Input- -Mindestwerten bestimmte Risikomerkmale der zugrunde liegenden Risikopositionen angemessen widerspiegeln, insbesondere indem sie gegebenenfalls unterschiedliche Werte für verschiedene Arten von Risikopositionen annehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.08.2024

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