Art. 9 – Treibladungszünder und Booster

DIR_2008_43 · zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates

Bei Treibladungszündern und Boostern steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf den Treibladungszünder oder Booster aufgedruckt. Ein entsprechendes Etikett wird auf jedem Behälter mit Treibladungszündern oder Boostern angebracht.
Darüber hinaus können die Unternehmen ein passives inertes elektronisches Etikett benutzen, das auf jedem Treibladungszünder oder Booster angebracht wird sowie ein entsprechendes elektronisches Etikett für jeden Behälter mit Treibladungszündern oder Boostern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 DIR_2008_43 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 DIR_2008_43 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.