zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates
DIR_2008_43 · 22 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Eindeutige Kennzeichnung
- Art. 4Kennzeichnung und Anbringung
- Art. 5Explosivstoffe in Patronen und Explosivstoffe in Säcken
- Art. 6Zweikomponenten-Explosivstoffe
- Art. 7Einfache Sprengzünder und Zündschnüre
- Art. 8Elektrische, nicht-elektrische und elektronische Zünder
- Art. 9Treibladungszünder und Booster
- Art. 10Sprengschnüre und Zündschläuche
- Art. 11Dosen und Fässer mit Explosivstoffen
- Art. 12Kopien der Originaletiketten
- Art. 13Datenerfassung
- Art. 14Pflichten der Unternehmen
- Art. 15Umsetzung
- Art. 16Inkrafttreten
- Art. 17
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