Art. 5 – Ende des Status als verwaistes Werk

DIR_2012_28 · über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Inhaber der Rechte an einem als verwaist qualifizierten Werk oder Tonträger jederzeit die Möglichkeit hat, in Bezug auf seine Rechte den Status als verwaistes Werk zu beenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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