ErwGr. 19

DIR_2019_2034 · über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU

Um die Aufdeckung von Verstößen gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie und gegen die Verordnung (EU) 2019/2033 zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten über die notwendigen Ermittlungsbefugnisse verfügen sowie wirksame und schnelle Mechanismen für die Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße einrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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