ErwGr. 5

DIR_2024_1174 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

Gemäß Artikel 45f der Richtlinie 2014/59/EU und Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 müssen Institute und Unternehmen die interne MREL auf Einzelbasis erfüllen. Die Erfüllung auf konsolidierter Basis ist nur in zwei spezifischen Fällen zulässig: nämlich im Falle von Unionsmutterunternehmen, bei denen es sich nicht um Abwicklungseinheiten handelt und die gleichzeitig Tochterunternehmen von Unternehmen aus Drittländern sind, und im Falle von Mutterunternehmen von Instituten oder Unternehmen, die von der Erfüllung der internen MREL ausgenommen sind. Gemäß Artikel 72e Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ist ein zwischengeschaltetes Unternehmen, das seine interne MREL auf konsolidierter Basis erfüllt, nicht verpflichtet, Positionen in für die interne MREL berücksichtigungsfähigen Ressourcen anderer Unternehmen, die zur selben Abwicklungsgruppe und zu ihrem Konsolidierungskreis gehören, in Abzug zu bringen, da die Erfüllung der internen MREL auf konsolidierter Basis eine ähnliche Wirkung hat. Die Überprüfung der Kommission hat gezeigt, dass zwischengeschalteten Unternehmen von Bankengruppen, an deren Spitze eine Holdinggesellschaft steht, ebenfalls gestattet werden sollte, die interne MREL auf konsolidierter Basis zu erfüllen. Insbesondere sollte es möglich sein, die interne MREL auf konsolidierter Basis zu erfüllen, wenn die interne MREL bei Anwendung von Abzügen unverhältnismäßig steigen würde. Darüber hinaus zeigte sich, dass bei zwischengeschalteten Unternehmen, die Eigenmittelanforderungen oder einer kombinierten Kapitalpufferanforderung auf konsolidierter Basis unterliegen, die Erfüllung der internen MREL auf Einzelbasis das Risiko bergen könnte, dass die für die interne MREL berücksichtigungsfähigen Ressourcen, die auf Ebene des zwischengeschalteten Unternehmens bereitgestellt werden, nicht ausreichen, um die Erfüllung der geltenden konsolidierten Eigenmittelanforderung nach der Herabschreibung und Umwandlung dieser Ressourcen wiederherzustellen. Zudem würde im Falle, dass die zusätzliche Eigenmittelanforderung oder die kombinierte Kapitalpufferanforderung auf einer anderen Konsolidierungsebene festgelegt würde, ein wichtiger Faktor für die Berechnung der MREL für das betreffende Institut oder Unternehmen fehlen, was die Berechnung der Anforderung erschwert. In gleicher Weise würde es für die Abwicklungsbehörden schwieriger, gemäß Artikel 16a der Richtlinie 2014/59/EU und Artikel 10a der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 bestimmte Ausschüttungen, die mit Blick auf die MREL des Tochterunternehmens über dem ausschüttungsfähigen Höchstbetrag liegen, zu untersagen, wenn die kombinierte Kapitalpufferanforderung, die eine wichtige Kennzahl ist, nicht auf derselben Grundlage wie die interne MREL berechnet wird. Aus diesen Gründen sollte die Möglichkeit, die interne MREL auf konsolidierter Basis zu erfüllen, auch anders strukturierten Bankengruppen offenstehen, in denen das zwischengeschaltete Unternehmen zusätzlichen Eigenmittelanforderungen ausschließlich auf konsolidierter Basis unterliegt. Die mit dieser Richtlinie eingeführte Möglichkeit, die interne MREL auf konsolidierter Basis zu erfüllen, wurde als Ergänzung zu jenen Fällen vorgesehen, in denen dies bereits gemäß der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 möglich ist, und ersetzt nicht die einschlägigen Bestimmungen jener Gesetzgebungsakte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 DIR_2024_1174 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 DIR_2024_1174 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.