Art. 31 – System zur Lenkung, Überwachung und Steuerung

DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

(1)Die Mitgliedstaaten führen im Einklang mit ihrer verfassungsrechtlichen Struktur Mechanismen ein, um eine geeignete Lenkung, Überwachung und Steuerung des Niveaus der im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen verfügbare unverbindliche operative Normen, Indikatoren, Leitlinien oder bewährte Verfahren in Bezug auf die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile, die von der Asylagentur im Einklang mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/2303 festgelegt wurden, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Aufnahmesysteme im Einklang mit dieser Richtlinie unberührt bleibt.
(2)Die Aufnahmesysteme der Mitgliedstaaten unterliegen dem in Kapitel 5 der Verordnung (EU) 2021/2303 vorgesehenen Überwachungsmechanismus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 31 DIR_2024_1346 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 31 DIR_2024_1346 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.