(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass landesweit kostenlose Telefon-Helplines zur Verfügung stehen, um Opfer rund um die Uhr zu informieren und zu beraten. Die Helplines nach Unterabsatz 1 können im Einklang mit den nationalen Verfahren von spezialisierten Unterstützungsdiensten betrieben werden. Die Informationen und Beratung nach Unterabsatz 1 werden vertraulich oder unter gebührender Berücksichtigung der Anonymität des Opfers bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Helplines nach Unterabsatz 1 auch über andere sichere und zugängliche IKT, darunter Online-Anwendungen, bereitzustellen.
(2)Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um die Zugänglichkeit der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Dienste für Endnutzerinnen mit Behinderungen sicherzustellen; dazu gehört auch die Bereitstellung von Unterstützung in leicht verständlicher Sprache. Diese Dienste müssen im Einklang mit den Barrierefreiheitsanforderungen für elektronische Kommunikationsdienste gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) barrierefrei sein.
(3)Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass der in Absatz 1 genannte Dienst in einer Sprache bereitgestellt wird, die die Opfer verstehen können, unter anderem durch Telefondolmetschen.
(4)Artikel 25 Absätze 3 und 7 gelten für die Bereitstellung von Helplines und Unterstützung durch IKT nach dem vorliegenden Artikel.
(5)Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der in Absatz 1 genannte Dienst für Opfer von Gewalt gegen Frauen auf Unionsebene unter der harmonisierten Nummer „116 016“, zusätzlich zu bestehenden nationalen Nummern, erreichbar ist.
(6)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Endnutzer angemessen über die Existenz und die Telefonnummern der Helplines informiert werden, auch im Rahmen regelmäßiger Sensibilisierungskampagnen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.