Immobilien sind für Straftäter ein attraktives Mittel, um die Erträge aus ihren illegalen Tätigkeiten zu waschen, da durch sie die tatsächliche Herkunft der Gelder und die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers verschleiert werden können. Für die Aufdeckung von Geldwäschesystemen und für das Einfrieren und die Einziehung von Vermögenswerten sowie für verwaltungsrechtliche Einfriermaßnahmen zur Umsetzung gezielter finanzieller Sanktionen ist es wichtig, dass die zentralen Meldestellen und andere zuständige Behörden Immobilien sowie natürliche Personen, juristische Personen und Rechtsvereinbarungen, die Immobilien besitzen, ordnungsgemäß und zeitnah ermitteln können. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten den zentralen Meldestellen und anderen zuständigen Behörden sofortigen und direkten Zugang zu Informationen gewähren, die die ordnungsgemäße Durchführung von Analysen und Ermittlungen in potenziellen Kriminalfällen im Zusammenhang mit Immobilien ermöglichen. Um einen wirksamen Zugang zu erleichtern, sollten diese Informationen kostenlos über eine zentrale Zugangsstelle, auf digitalem Weg und nach Möglichkeit in maschinenlesbarem Format bereitgestellt werden. Die Informationen sollten historische Informationen, einschließlich der Historie des Eigentums an Immobilien, die Preise, zu denen die Immobilie in der Vergangenheit erworben wurde, und damit verbundene Belastungen über einen festgelegten Zeitraum in der Vergangenheit umfassen, damit zentrale Meldestellen und andere zuständige Behörden in diesem Mitgliedstaat verdächtige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, einschließlich Grundstücken, die auf Geldwäsche oder andere Arten von Kriminalität hindeuten könnten, analysieren und ermitteln können. Solche historischen Informationen betreffen Arten von Informationen, die bereits bei der Durchführung von Grundstücks- oder Immobilientransaktionen erhoben wurden. Den betroffenen Personen werden somit keine neuen Verpflichtungen auferlegt, sodass die berechtigten Erwartungen der Betroffenen gebührend geachtet werden. Angesichts der oftmals grenzüberschreitenden Natur krimineller Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilien ist es angebracht, ein Mindestmaß an Informationen festzulegen, auf die zuständige Behörden zugreifen und die sie mit den entsprechenden Stellen in anderen Mitgliedstaaten austauschen können sollten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024
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