Die große Mehrheit der zentralen Meldestellen ist befugt, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und die Zustimmung zu einer Transaktion auszusetzen oder zu verweigern, um die Analysen durchzuführen, einen Verdacht zu bestätigen und die Ergebnisse der Analysen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Allerdings bestehen zwischen den Mitgliedstaaten gewisse Unterschiede bezüglich der Geltungsdauer solcher Aussetzungsbefugnisse, was sich nicht nur auf den Aufschub von Tätigkeiten mit grenzüberschreitendem Charakter im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen, sondern auch auf Grundrechte natürlicher Personen auswirkt. Um sicherzustellen, dass die zentralen Meldestellen in der Lage sind, Gelder oder Vermögenswerte aus Straftaten unverzüglich zu sperren und deren Verschwinden zu verhindern, um u. a. die Möglichkeit der Beschlagnahme zu wahren, sollten sie die Befugnis erhalten, die Nutzung eines Bank- oder Zahlungskontos, eines Kryptowertekontos oder einer Geschäftsbeziehung auszusetzen, um über die Konten oder die Geschäftsbeziehung getätigte Transaktionen zu analysieren, einen Verdacht zu bestätigen und die Ergebnisse der Analyse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Da sich eine solche Aussetzung auf das Eigentumsrecht auswirken würde, sollten zentrale Meldestellen in der Lage sein, Transaktionen, Konten oder Geschäftsbeziehungen für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen, um die Gelder zu sichern, die erforderlichen Analysen durchzuführen und die Ergebnisse der Analysen an die zuständigen Behörden weiterzugeben, damit gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Angesichts der schwerwiegenderen Auswirkungen auf die Grundrechte einer betroffenen Person sollte die Aussetzung eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung für einen begrenzteren Zeitraum verhängt werden, der auf fünf Arbeitstage festgesetzt werden sollte. Die Mitgliedstaaten können einen längeren Aussetzungszeitraum festlegen, wenn die zentrale Meldestelle gemäß nationalem Recht Zuständigkeiten im Bereich der Vermögensabschöpfung ausübt und Aufgaben des Aufspürens, der Beschlagnahme, des Einfrierens oder der Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten wahrnimmt. In solchen Fällen sollte die Wahrung der Grundrechte der betroffenen Personen gewährleistet werden und sollten zentrale Meldestellen ihre Aufgaben gemäß den entsprechenden nationalen Garantien wahrnehmen. Zentrale Meldestellen sollten die Aussetzung der Transaktion, des Kontos oder der Geschäftsbeziehung aufheben, sobald eine solche Aussetzung nicht mehr erforderlich ist. Wird ein längerer Aussetzungszeitraum festgelegt, so sollten betroffene Personen, deren Transaktionen, Konten oder Geschäftsbeziehungen ausgesetzt wurden, die Möglichkeit haben, die Aussetzungsanordnung vor Gericht anzufechten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024
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