ErwGr. 19

DIR_2024_1799 · über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828

Unternehmenspraktiken, die Verbraucher zu der Annahme verleiten, dass ihre Waren nicht repariert werden können, weil sie zuvor von einem unabhängigen Reparaturbetrieb, einem nichtgewerblichen Reparaturbetrieb oder Endnutzern repariert oder inspiziert wurden, oder falsche Behauptungen, dass eine solche Reparatur oder Inspektion zu Sicherheitsrisiken führt, durch die Verbraucher irregeführt werden, könnten, sofern zutreffend, unlautere Geschäftspraktiken im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (15) darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.07.2024

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