Art. 14 – Unterrichtung der Arbeitnehmer

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Gibt es keine Vertreter von Plattformbeschäftigten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die digitale Arbeitsplattform die betreffenden Plattformbeschäftigten direkt über Entscheidungen informiert, die wahrscheinlich zur Einführung automatisierter Beobachtungssysteme oder automatisierter Entscheidungssysteme oder zu wesentlichen Änderungen bei deren Nutzung führen. Die Informationen werden in einem schriftlichen Dokument, wobei es sich auch um ein elektronisches Dokument handeln kann, zur Verfügung gestellt. Sie sind in transparenter verständlicher und leicht zugänglicher Form in klarer und einfacher Sprache bereitzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 DIR_2024_2831 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 DIR_2024_2831 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.