Art. 21 – Verfahren im Falle von Unternehmen, die nicht von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sind

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben a und b festgelegten Bedingungen, aber nicht die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c festgelegte Bedingung erfüllen, einem Liquidationsverfahren im Sinne von Artikel 268 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG oder einem anderen Verfahren nach nationalem Recht unterliegen, das von den zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 268 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/138/EG eröffnet und überwacht wird, um einen geordneten Marktaustritt zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 21 DIR_2025_1 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 21 DIR_2025_1 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.