Art. 18 – Haftung

REG_2006_1922 · zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

(1)Die vertragliche Haftung des Instituts richtet sich nach dem für den betreffenden Vertrag geltenden Recht. Der Gerichtshof ist für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel, die in einem vom Institut geschlossenen Vertrag enthalten ist, zuständig.
(2)Im Fall der außervertraglichen Haftung ersetzt das Institut den durch das Institut oder seine Bediensteten in Ausübung ihrer Pflichten verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ersatz eines solchen Schadens ist der Gerichtshof zuständig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 REG_2006_1922 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18 REG_2006_1922 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.