Art. 14 – Preisinformation

REG_2006_952 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker

Im Juni und Dezember jedes Jahres unterrichtet die Kommission den Verwaltungsausschuss für Zucker über den durchschnittlichen Weißzuckerpreis jeweils im ersten Halbjahr des laufenden Wirtschaftsjahres und im zweiten Halbjahr des vorhergehenden Wirtschaftsjahres. Die erste Unterrichtung findet im Juni 2007 für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 31. März 2007 statt.
Die Preisangaben erfolgen getrennt nach Quotenweißzucker und Nichtquotenweißzucker.
Die Angaben basieren auf dem gewichteten Durchschnittswert der Preise, wie sie von den Unternehmen gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a ermittelt wurden, und werden gemäß Artikel 15 übermittelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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