Art. 6 – Auswahl der Maschen bei aktiven Fanggeräten

REG_2008_517 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen

(1)Der Kontrollbeamte wählt eine Reihe von 20 aufeinander folgenden Maschen aus, und zwar in folgender Richtung: a) Rauten- und Quadratmaschen: in der Richtung der Längsachse des Netzes; b) T90-Maschen: senkrecht zur Richtung der Längsachse des Netzes.
(2)Maschen, die weniger als drei Maschen von der Netznaht, von Laschen, Tauen oder der Steertleine entfernt sind, werden nicht gemessen. Dieser Abstand muss im rechten Winkel zu den Laschen, Tauen oder der Steertleine gemessen werden, wobei das Netz in Richtung dieser Messung zu strecken ist. Maschen, die gerissen oder repariert sind oder an denen Netzzubehörteile angebracht sind, werden ebenfalls nicht gemessen.
(3)Abweichend von Absatz 1 brauchen die zu messenden Maschen nicht aufeinander zu folgen, wenn dies aufgrund der Bestimmungen von Absatz 2 unmöglich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2008_517 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2008_517 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.