Art. 18 – Förderfähige Maßnahmen für die Entwicklung neuer Erzeugnisse

REG_2008_555 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Die Kosten für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Techniken nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 betreffen vorbereitende Maßnahmen wie den Entwurf, die Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Technologien und die Durchführung von Tests sowie materielle und/oder immaterielle Investitionen vor der kommerziellen Nutzung.
Einfache Ersatzinvestitionen sind keine förderfähigen Ausgaben; die Unterstützung muss den Zielen der Maßnahme, d. h. Verbesserungen in Bezug auf die Anpassung an die Marktnachfrage und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit, entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 REG_2008_555 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18 REG_2008_555 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.