Art. 50 – Förderung von Humankapital und sozialem Dialog

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Zur Förderung des Humankapitals und der Vernetzung im Aquakultursektor kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden: a) berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, die Verbreitung von wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und innovativen Verfahren, der Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten in der Aquakultur sowie in Bezug auf die Verringerung der Umweltbelastung durch Aquakulturtätigkeiten; b) die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz; c) die Vernetzung und der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter Aquakulturunternehmen oder Berufsorganisationen und anderen Beteiligten, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Stellen oder Stellen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen.
(2)Die Unterstützung nach Absatz 1 Buchstabe a wird großen Aquakulturunternehmen nicht gewährt, es sei denn, sie sind an einem Austausch der Kenntnisse mit KMU beteiligt.
(3)Abweichend von Artikel 46 wird auch öffentlichen oder halböffentlichen Organisationen oder anderen Organisationen, die von dem Mitgliedstaat anerkannt worden sind, Unterstützung nach diesem Artikel gewährt.
(4)Die Unterstützung nach diesem Artikel wird unter den Bedingungen des Artikels 2 Buchstabe b der Richtlinie 2010/41/EU auch den Ehepartnern oder — wenn und soweit sie nach nationalem Recht anerkannt sind — den Lebenspartnern von selbständigen Aquakulturerzeugern gewährt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 50 REG_2014_508 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 50 REG_2014_508 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.