Art. 9 – Berechnung des Umsatzes

REG_2014_788 · mit Bestimmungen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern und den Entzug der Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen gemäß den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Für die Zwecke dieser Verordnung beträgt der durchschnittliche Gesamtumsatz der anerkannten Organisation ein Drittel des Betrags, der sich ergibt aus der Addition der in den drei dem Kommissionsbeschluss vorausgegangenen Geschäftsjahren jeweils erzielten Gesamtumsätze der Muttergesellschaft, die Inhaberin der Anerkennung ist, und aller Rechtspersonen, auf die diese Anerkennung am Ende eines jeden Jahres ausgeweitet ist.
(2)Im Fall einer Gruppe mit geprüften konsolidierten Abschlüssen handelt es sich beim Umsatz nach Absatz 1 im Hinblick auf die Muttergesellschaft und alle dieser Gruppe angehörenden Rechtspersonen, auf die die Anerkennung am Ende eines jeden Geschäftsjahres ausgeweitet ist, um die konsolidierten Einnahmen dieser Rechtspersonen.
(3)Bei der Anwendung der Absätze 1 und 2 werden nur die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 fallenden Tätigkeiten berücksichtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2014_788 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2014_788 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.