mit Bestimmungen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern und den Entzug der Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen gemäß den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
REG_2014_788 · 27 Artikel · 14 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Feststellung von Verstößen
- Art. 4Berechnung der Geldbußen
- Art. 5Bewertung der Schwere des Verstoßes
- Art. 6Bewertung der Auswirkungen des Verstoßes
- Art. 7Zwangsgelder
- Art. 8Bestimmung des Gesamthöchstbetrags der Geldbußen und Zwangsgelder
- Art. 9Berechnung des Umsatzes
- Art. 10Entzug der Anerkennung
- Art. 11Verfahren zum Entzug der Anerkennung auf Antrag eines Mitgliedstaats
- Art. 12Mitteilung der Beschwerdepunkte
- Art. 13Aufforderung zur Übermittlung von Informationen
- Art. 14Mündliche Anhörung
- Art. 15Zwangsgelder bei mangelnder Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Art. 16Akteneinsicht
- Art. 17Rechtsbeistand
- Art. 18Vertraulichkeit, Berufsgeheimnis und Schweigerecht
- Art. 19Beschluss
- Art. 20Rechtsbehelfe, Notifizierung und Veröffentlichung
- Art. 21Einziehung von Geldbußen und Zwangsgeldern
- Art. 22Verjährungsfristen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern
- Art. 23Verjährungsfristen für die Einziehung von Geldbußen und Zwangsgeldern
- Art. 24Anwendung von Fristen
- Art. 25Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden
- Art. 26Geltungsbeginn
- Art. 27Inkrafttreten
Erwägungsgründe (14)
mit Bestimmungen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern und den Entzug der Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen gemäß den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.