ErwGr. 72

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Bei den Kosten und Gebühren von Anlagen in PEPPs sollte volle Transparenz garantiert sein. Für die Anbieter würden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, während der Verbraucherschutz gewährleistet wäre. Es wären vergleichbare Informationen für die verschiedenen Produkte verfügbar, was Anreize für eine wettbewerbsorientierte Preisgestaltung schafft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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