ErwGr. 69

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Die PEPP-Sparer sollten sich beim Abschluss eines PEPP und bei der Eröffnung eines neuen Unterkontos mit Blick auf die Leistungsphase für eine Auszahlungsoption (regelmäßige Rentenzahlungen, einmalige Kapitalausschüttung oder Sonstiges) entscheiden können, aber anschließend die Möglichkeit haben, sich ein Jahr vor dem Beginn der Leistungsphase, bei Beginn der Leistungsphase und bei einem Wechsel umzuentscheiden, damit sie — wenn sie sich dem Ruhestand nähern — die Auszahlungsoption wählen können, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Bietet der PEPP-Anbieter nicht nur eine Auszahlungsart an, sollte der PEPP-Sparer für die einzelnen Unterkonten seines PEPP-Kontos verschiedene Auszahlungsarten wählen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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