ErwGr. 70

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Die PEPP-Anbieter sollten die Möglichkeit haben, PEPP-Sparern ein breites Spektrum an Auszahlungsarten anzubieten. Mit diesem Ansatz würde das Ziel verwirklicht, durch mehr Flexibilität und Auswahl für die PEPP-Sparer die Verbreitung von PEPPs zu fördern. Er würde den Anbietern eine möglichst kosteneffiziente Gestaltung ihrer PEPPs ermöglichen. Er steht mit anderen Politikfeldern der Union in Einklang und ist politisch realisierbar, da er den Mitgliedstaaten genügend Flexibilität lässt, selbst zu entscheiden, welche Auszahlungsarten sie fördern wollen. In Anbetracht des Ziels der langfristigen Altersvorsorge des Produkts sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, Maßnahmen zur Bevorzugung bestimmter Auszahlungsarten anzunehmen, etwa Höchstbeträge für einmalige Kapitalausschüttungen, um lebenslange Renten und Entnahmen weiter zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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