ErwGr. 5

REG_2019_1753 · über die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Ziele der Eintragung geografischer Angaben in das internationale Register sollten die Bereitstellung hochwertiger Erzeugnisse, ein fairer Wettbewerb und der Schutz der Verbraucher sein. Aufgrund ihres erheblichen kulturellen und wirtschaftlichen Wertes sollte die Prüfung der Eintragung geografischer Angaben unter Berücksichtigung des Nutzens für die Gemeinschaften vor Ort unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich der Erzeugung, der Verarbeitung und anderer damit verbundener Dienstleistungen erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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