ErwGr. 8

REG_2019_216 · über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates

Die Methode für die Ermittlung des Nutzungsanteils für jedes einzelne Zollkontingent wurde von der Union und dem Vereinigten Königreich im Einklang mit den Anforderungen von Artikel XXVIII des GATT 1994 festgelegt und vereinbart; daher sollte diese Methode vollständig beibehalten werden, damit ihre konsequente Anwendung sichergestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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