Art. 17 – Karte des Fußabdrucks (bestehende Grundfischereigebiete)

REG_2019_833 · mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates

Die Karte der bestehenden Grundfischereigebiete im Regelungsbereich in Abbildung 2 der CEM (siehe Nummer 2 des Anhangs dieser Verordnung) wird auf der westlichen Seite von der ausschließlichen Wirtschaftszone Kanadas und auf der östlichen Seite durch die Koordinaten in Tabelle 4 der CEM (siehe Nummer 1 des Anhangs dieser Verordnung) begrenzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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