Art. 55 – Verwaltungsmethoden

REG_2021_1059 · über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)

(1)Programme im Rahmen von Interreg A, die sowohl aus dem EFRE als auch aus IPA III CBC oder NDICI CBC unterstützt werden, werden mit geteilter Mittelverwaltung in den Mitgliedstaaten und in den teilnehmenden Drittländern oder Partnerländern durchgeführt. Das grenzübergreifende Programm PEACE PLUS wird mit geteilter Mittelverwaltung sowohl in Irland als auch im Vereinigten Königreich durchgeführt.
(2)Programme im Rahmen von Interreg B und C, in die Beiträge aus dem EFRE und aus einem oder mehreren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union einfließen, werden mit geteilter Mittelverwaltung in den Mitgliedstaaten und in teilnehmenden Drittländern, Partnerländern und ÜLG bzw. — in Bezug auf Interreg D — in beliebigen ÜLG durchgeführt, unabhängig davon, ob dieses ÜLG aus einem oder mehreren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union unterstützt wird.
(3)Programme im Rahmen von Interreg D, in die Beiträge aus dem EFRE und aus einem oder mehreren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union einfließen, werden nach einer der folgenden Methoden durchgeführt: a) mit geteilter Mittelverwaltung in den Mitgliedstaaten und in den teilnehmenden Drittländern oder ÜLG; b) mit geteilter Mittelverwaltung in den Mitgliedstaaten und in den teilnehmenden Drittländern oder ÜLG nur in Bezug auf die EFRE-Ausgaben außerhalb der Union für ein oder mehrere Vorhaben, wohingegen die Beiträge aus einem oder mehreren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln der Union der indirekten Mittelverwaltung unterliegen; c) mit indirekter Mittelverwaltung in den Mitgliedstaaten und in den teilnehmenden Drittländern oder ÜLG. Wird ein Programm im Rahmen von Interreg D ganz oder teilweise mit indirekter Mittelverwaltung durchgeführt, so gilt Artikel 61.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 55 REG_2021_1059 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 55 REG_2021_1059 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.