ErwGr. 18

REG_2021_1149 · zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

In dem umfassenden Rahmen der Drogenstrategie der Union, die auf die ausgewogene gleichzeitige Verringerung von Angebot und Nachfrage setzt, sollten durch den Fonds Maßnahmen finanziell unterstützt werden, mit denen der Drogenhandel durch die Verringerung des Angebots und der Nachfrage verhindert und bekämpft werden soll, insbesondere Maßnahmen, die auf die Produktion, die Fertigung, die Extraktion, den Verkauf, die Beförderung, die Ein- oder Ausfuhr illegaler Drogen, sowie den Besitz und Kauf zum Zwecke des Drogenhandels, abzielen. Der Fonds sollte auch den Präventionsaspekten der Drogenpolitik Rechnung tragen. Um weitere Synergien und mehr Kohärenz im Bereich Drogen zu schaffen, sollten auf Drogen bezogene Elemente der Ziele, die im Zeitraum 2014-2020 unter das Programm „Justiz“ fielen, in den Fonds aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 18 REG_2021_1149 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 18 REG_2021_1149 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.